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   BVerwG, 10.06.1994 - 2 B 47.94   

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BVerwG, 10.06.1994 - 2 B 47.94 (https://dejure.org/1994,10695)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1994 - 2 B 47.94 (https://dejure.org/1994,10695)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1994 - 2 B 47.94 (https://dejure.org/1994,10695)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wahrnehmung der Obliegenheiten eines höherwertigen Amtes unter dem Gesichtspunkt eines Anspruchs auf Verleihung eines entsprechenden Status - Verletzung der Aufklärungspflicht im Fall des fehlenden Anlasses für eine weitere Sachverhaltsaufklärung nach der Sicht des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1994 - 2 B 47.94
    Dabei erfordert die gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dem Beschwerdeführer obliegende Darlegungspflicht, innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist mindestens eine in diesem Sinne grundsätzliche Rechtsfrage konkret zu bezeichnen und einen Hinweis auf den Grund zu geben, der die Annahme der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (stRspr: vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1994 - 2 B 47.94
    Denn ob die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (vgl. u.a. Urteile vom 27. Mai 1987 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189 m.w.N.>; vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 15.89 - ; vom 26. November 1992 - BVerwG 2 C 39.90 -).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 2 B 137.92

    Revision - Darlegungspflicht - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1994 - 2 B 47.94
    Vielmehr breitet sie mit diesem Vorbringen im Grunde den gesamten Rechtsstoff des Streitfalles erneut aus (vgl. dazu Beschluß vom 10. November 1992 - BVerwG 2 B 137.92 - ) und stellt damit in Vernachlässigung des rechtssystematischen Unterschieds zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der Begründung einer Revision den Streitfall zur Entscheidung.
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.82

    Besoldung - Überzahlung - Beamter - Ortszuschlag - Kürzungsandrohung - Mangel des

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1994 - 2 B 47.94
    Die damit in Zusammenhang stehende weitere Frage, ob eine zwanzigjährige Dienstzeit im Sinne der zitierten Entscheidung (BVerwG ZBR 1985, 196) noch als "Übergangszeit" gewertet werden könne oder nicht, wäre in einem künftigen Revisionsverfahren schon deshalb nicht zu entscheiden, weil die Frage einen Sachverhalt unterstellt, der so vom Berufungsgericht nicht festgestellt worden ist.
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1994 - 2 B 47.94
    Eine Abweichung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur vor, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift auf einen vergleichbaren Sachverhalt anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ; vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - ; vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ; vom 23. September 1991 - BVerwG 2 B 99.91 - ).
  • BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Auszug aus BVerwG, 10.06.1994 - 2 B 47.94
    Solche Angriffe sind aber für die begehrte Zulassung der Revision wegen Divergenz unbeachtlich (vgl. Beschluß vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - ).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1994 - 2 B 47.94
    Eine Abweichung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur vor, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift auf einen vergleichbaren Sachverhalt anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ; vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - ; vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ; vom 23. September 1991 - BVerwG 2 B 99.91 - ).
  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1994 - 2 B 47.94
    Verfassungsrechtliche Bedenken vermögen der Rechtssache keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung zu verleihen (vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - ; vom 25. April 1990 - BVerwG 2 B 36.90 - vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 2 B 102.90 -).
  • BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91

    Berufung - Beschluß - Einstimmige Zurückweisung

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1994 - 2 B 47.94
    Eine Abweichung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur vor, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift auf einen vergleichbaren Sachverhalt anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ; vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - ; vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ; vom 23. September 1991 - BVerwG 2 B 99.91 - ).
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1994 - 2 B 47.94
    Eine Abweichung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur vor, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift auf einen vergleichbaren Sachverhalt anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ; vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - ; vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ; vom 23. September 1991 - BVerwG 2 B 99.91 - ).
  • BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 15.89

    Feststellung der Dienstfähigkeit eines schwerbehinderten Beamten - Anordnung

  • BVerfG, 19.11.1991 - 2 BvR 1545/91

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Geschäftsverteilung eines Gerichts - BFH;

  • BVerwG, 18.12.1990 - 2 B 102.90

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund -

  • BVerwG, 26.11.1992 - 2 C 39.90

    Inanspruchnahme der Arbeitskraft von Personal, Einrichtungen und Materialien

  • OVG Berlin, 07.04.1993 - 2 B 36.90

    Denkmalschutz; Erhaltungszustand; Erhaltungsinteresse; Identitätswahrung;

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